Hausverbot für Hausierer bei der neuma
Leider kommt es in der letzten Zeit wieder verstärkt zu Versuchen, Haustürgeschäfte mit neuma Mietern abzuschließen. Auch wenn es durchaus seriöse Haustürverkäufer gibt, machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch und erteilen hiermit den Hausierern ein generelles Hausverbot für unsere Liegenschaften!
Für unsere Mieter gilt:
Auch Sie haben jederzeit die Möglichkeit, unerwünschte oder nicht bestellte Verkäufer abzuweisen und ihnen ein Hausverbot für Ihre Wohnung zu erteilen.
Erneut klingeln bei Ihnen dürfen sie dann nicht. Wird sich nicht daran gehalten, sind Sie befugt, die Polizei zu rufen.
In die Wohnung hineinlassen muss man außerdem niemanden. Es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung – ganz egal, was der Hausierer behauptet. Lassen Sie sich nicht verunsichern!
Hinweise zu Hausierern nehmen auch wir gerne entgegen!