Flucht- und Rettungswege freihalten, Brandherde vermeiden!

Da es in Bezug auf Brandlasten in den Treppenhäusern und Gemeinschaftsräumen der neuma-Häuser immer wieder zu Rückfragen kommt, haben wir Ihnen einmal zusammengefasst, was gemäß der feuerpolizeilichen Bestimmungen erlaubt bzw. geduldet ist:

  • Bilder mit Rahmen (auch Holzrahmen)
  • Pflanzen (echte)
  • Nicht brennbare Dekorationen (Keramik, Metall, u.ä.)

Die vorgenannten Gegenstände sind in den Treppenhäusern erlaubt bzw. geduldet, sofern der Flucht- und Rettungsweg nicht versperrt oder eingeschränkt wird.

Die Feuerwehr duldet künftig jedoch nur zusammengeklappte Kinderwagen und Gehhilfen in den Treppenhäusern, wenn diese den Fluchtweg nicht behindern und keine Brandlasten darstellen. 

Dies ist dann im Einzelfall unter Berücksichtigung der gegebenen Örtlichkeiten zu entscheiden.

Nicht geduldet werden Fahrzeuge im Treppenhaus, sogenannte Elektromobilitätsroller für Senioren, da diese -aufgrund der verbauten Akkus- eine erhebliche Brandlast darstellen.

Unsere Hausmeister sind dazu angehalten die Fluchtwege freizuhalten!

Es geht uns nicht darum, lieb gewordene Traditionen wie die Möblierung des Treppenhauses um ihrer selbst willen zu verhindern.

Der neuma ist es wichtig, dass im Notfall nicht schlimmere Dinge passieren, die man hätte vermeiden können und Rettungskräfte ungehindert Leben retten können!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!